Bundesverfassungsgericht: Verzögert sich die ESM-Entscheidung?

Möglicherweise kann das Bundesverfassungsgericht doch noch nicht am 12. September über ESM und Fiskalpakt urteilen, denn inzwischen ist eine weitere Klage in Karlsruhe eingegangen, die von einer Gruppe um den Wirtschaftsjournalisten Markus Kerber eingereicht worden ist. Ziel der Kläger ist es, das Urteil der Verfassungsrichter solange zu verzögern, bis auch der EuGH, der sich momentan …

Das Bundesverfassungsgericht in KarlsruheMöglicherweise kann das Bundesverfassungsgericht doch noch nicht am 12. September über ESM und Fiskalpakt urteilen, denn inzwischen ist eine weitere Klage in Karlsruhe eingegangen, die von einer Gruppe um den Wirtschaftsjournalisten Markus Kerber eingereicht worden ist. Ziel der Kläger ist es, das Urteil der Verfassungsrichter solange zu verzögern, bis auch der EuGH, der sich momentan ebenfalls mit der Rechtmäßigkeit der Rettungsschirme zu beschäftigen hat, zu einem Urteil kommt. Für Kerber ist der 12. September deshalb „überholt“, wie der Journalist gegenüber der Nachrichtenagentur „AFP“ erklärte.

Knackpunkt „No-Bailout“

Der EuGH war vom irischen Supreme Court nach einer Klage des hiesigen Abgeordneten Thomas Pringle angerufen worden, der die Ansicht vertritt, dass der ESM gegen die „No-Bailout-Klausel“ in den EU-Verträgen verstößt. Der entsprechende Passus bedeutet vereinfacht, dass ein Mitgliedsstaat nicht für die Schulden eines anderen haften darf. Über den Euro-Rettungsfonds ESM soll jedoch genau dies passieren.

Rechtlich ist dies nach der Meinung der Befürworter dennoch möglich, da es sich bei dem Fonds um keine EU-Institution handelt, sondern um eine völkerrechtliche Einrichtung, die von den Mitgliedern der Währungsunion geschaffen wurde. Der Euro ist allerdings in den EU-Verträgen niedergelegt, weshalb es sich beim ESM sehr wohl um eine Institution der Union handele, widersprechen die Gegner des Fonds.

Verfassungsgericht will noch nicht verschieben

Der EuGH hat die Verhandlungen am 3. August aufgenommen und braucht vermutlich den Rest des Jahres, um zu einem Urteil zu finden. Gibt er der Klage statt, ist das Urteil vom Verfassungsgericht in Karlsruhe nicht mehr notwendig, da der ESM dann ohnehin gescheitert ist.

Weist er die Klage ab, können die deutschen Richter anschließend noch immer zu einem anderen Urteilsspruch kommen, weshalb das Bundesverfassungsgericht auf den EuGH warten sollte, ist Kerber überzeugt. Noch ist jedoch nicht zu erkennen, dass die höchste deutsche Gerichtsbarkeit dies genauso bewertet. Eine Sprecherin des Verfassungsgerichts erklärte, es gebe momentan keinerlei Grund, vom 12. September abzuweichen.

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Ralf Schmidl
Ralf Schmidl

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