ESM: Bundesverfassungsgericht urteilt am 12. September

Das Bundesverfassungsgericht wird am 12. September über die Eilanträge verschiedener Kläger entscheiden, die Bundespräsident Joachim Gauck untersagen wollen, die Gesetze über den neuen Euro-Rettungsfonds ESM sowie den Fiskalpakt zu unterzeichnen. Wie Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bereits in der mündlichen Verhandlung am 10. Juli angekündigt hatte, werden sich die Richter damit deutlich mehr Zeit nehmen als gewöhnlich …

Verhandlung vor dem BundesverfassungsgerichtDas Bundesverfassungsgericht wird am 12. September über die Eilanträge verschiedener Kläger entscheiden, die Bundespräsident Joachim Gauck untersagen wollen, die Gesetze über den neuen Euro-Rettungsfonds ESM sowie den Fiskalpakt zu unterzeichnen. Wie Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bereits in der mündlichen Verhandlung am 10. Juli angekündigt hatte, werden sich die Richter damit deutlich mehr Zeit nehmen als gewöhnlich in Eilverfahren üblich. Das Verfassungsgericht kommt damit einer Bitte der Bundesregierung nach.

Eilverfahren gibt Fingerzeig in Richtung Hauptverfahren

Die Bundesregierung hatte das Verfassungsgericht gebeten, schon während des Eilverfahrens zu überprüfen, ob die Klagen in der Hauptsache, die sich an das Eilverfahren anschließen wird, Aussicht auf Erfolg haben. Die Kläger stimmten diesem Prozedere zu, dessen Notwendigkeit Voßkuhle damit erklärte, dass man im Ausland nicht mit den Feinheiten der deutschen Rechtsprechung vertraut sei.

Gebe das Bundesverfassungsgericht den Eilanträgen statt und verhindere auf diese Weise, dass Gauck die Gesetze unterzeichne, wäre dies eventuell das Signal, dass die Richter ESM und Fiskalpakt endgültig gestoppt hätten, obwohl das Urteil darüber eigentlich erst im Hauptverfahren gesprochen werden soll.

Merkel will die Richter nicht bedrängen oder bevormunden

In der Bundesregierung rang man allerdings lange um diesen Kurs. Noch im mündlichen Verfahren hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble den Richtern Eile angemahnt, um die Finanzmärkte nicht zu verunsichern. Schließlich war es Bundeskanzlerin Angela Merkel, die eine grundlegende Prüfung schon im Eilverfahren erbat.

Die Regierungschefin erklärte im „ZDF-Sommerinterview“ deshalb, Karlsruhe, habe „die Zeit, die das Gericht für nötig erachtet“, um zu einem Urteil zu kommen. Sie werde die Richter nicht bedrängen oder mit Ratschlägen bevormunden. Dies stehe ihr nicht zu. Grundsätzlich finde sie die Klagen auch sinnvoll. Sie könne verstehen, dass sich die Abgeordneten bei diesen schwierigen Fragen ihrer Verantwortung voll bewusst seien und ihre Möglichkeiten ausschöpften. Grundsätzlich sei sie sicher, dass ihr Euro-Kurs richtig sei. Allein im letzten Jahr sei wesentlich mehr als in vielen Jahren zuvor geschehen.

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Ralf Schmidl
Ralf Schmidl

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