Verfassungsgericht genehmigt ESM mit Vorbehalten

Das Bundesverfassungsgericht hat den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unter bestimmten Bedingungen genehmigt. Der zweite Senat erlaubte die deutsche Ratifizierung der entsprechenden Verträge, insofern die Bundesregierung völkerrechtlich sicherstellt, dass die deutsche Beteiligung am Stammkapital nicht ohne die Zustimmung des deutschen Vertreters im Gouverneursrat erhöht werden kann. Zugleich muss das Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel völkerrechtlich sicherstellen, dass …

Sitz des Bundesverfassungsgerichts in KarlsruheDas Bundesverfassungsgericht hat den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unter bestimmten Bedingungen genehmigt. Der zweite Senat erlaubte die deutsche Ratifizierung der entsprechenden Verträge, insofern die Bundesregierung völkerrechtlich sicherstellt, dass die deutsche Beteiligung am Stammkapital nicht ohne die Zustimmung des deutschen Vertreters im Gouverneursrat erhöht werden kann. Zugleich muss das Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel völkerrechtlich sicherstellen, dass die Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder des ESM nicht der Berichterstattung des Bundestags und des Bundesrats entgegensteht. Sollten diese Regelungen nicht passieren oder verletzt werden, muss die Bundesregierung sicherstellen, dass sich Deutschland insgesamt nicht an den ESM gebunden fühlt.

EZB-Maßnahmen bleiben der Hauptsache vorbehalten

Das Bundesverfassungsgericht entschied nur über alle Eilanträge, die sich um den ESM und den Fiskalpakt drehten. Die begleitenden Anträge, die den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB als sogenannte „ausbrechende Rechtsakte“ sehen, klammerten die Richter aus. Diese hätten keinen direkten Einfluss auf die ESM-Entscheidung und könnten deshalb im Hauptsache-Verfahren geklärt werden.

Es besteht also nach wie vor die Möglichkeit, dass Karlsruhe diese Maßnahme der Notenbank als verfassungswidrig kassiert.

Die Folgen der Entscheidung

Der ESM kann aufgrund der Entscheidung noch immer nicht in Kraft treten, da die völkerrechtlichen Auflagen nun von der Bundesregierung durchgesetzt werden müssen. Der Plan der Eurostaaten war es, den ESM zum 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Zuvor gibt es im Dezember noch einen EU-Gipfel in Brüssel.

Vermutlich wird dieser Termin genutzt, um die entsprechenden Regelungen umzusetzen. Aus diesem Grund kann der ursprüngliche Plan wahrscheinlich verwirklicht werden.

Märkte reagieren erleichtert

Die Finanzmärkte reagierten erleichtert auf die Entscheidung aus Karlsruhe. Der DAX sprang innerhalb von Minuten um fast 100 Punkte in die Höhe. Auch der Euro zog fast sofort deutlich im Vergleich mit der US-Währung an. Er kletterte innerhalb von Minuten von 1,2711 Dollar auf 1,2894 Dollar. Auch international belohnten die Anleger die Entscheidung mit steigenden Kursen.

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Ralf Schmidl
Ralf Schmidl

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