"Über-Nacht-Millionär" siegt gegen Comdirect

Das Landgericht Itzehoe hat die Comdirect dazu verurteilt, 12.000 Euro Zinsen an einen Kunden aus Hessen zurückzuzahlen. Sie hatte dem Mann im vergangenen Jahr versehentlich 200 Millionen Euro überwiesen. Der glückliche "Über-Nacht-Millionär" Michael Hauk hatte sofort reagiert und zehn Millionen Euro auf sein Girokonto transferiert, um über das Geld frei verfügen zu können. Insgesamt hatte …

Das Landgericht Itzehoe hat die Comdirect dazu verurteilt, 12.000 Euro Zinsen an einen Kunden aus Hessen zurückzuzahlen. Sie hatte dem Mann im vergangenen Jahr versehentlich 200 Millionen Euro überwiesen. Der glückliche „Über-Nacht-Millionär“ Michael Hauk hatte sofort reagiert und zehn Millionen Euro auf sein Girokonto transferiert, um über das Geld frei verfügen zu können. Insgesamt hatte er drei Tage Zugriff auf die Millionen. Für dieses Vergnügen sollte er aber Zinsen zahlen, fand die Tochter der Commerzbank und berechnete ihm deshalb einen Satz von 14,4 Prozent. Auf diese Weise summierte sich eine Zinsbelastung von 12.000 Euro.

Geld kein Segen: Bedauern beim Kunden

Die Comdirect behielt die Zinsen einfach ein, wogegen sich der Kunde juristisch zur Wehr setzte. Er habe das Geld am Freitag bekommen und hätte es vor Montag gar nicht zurücküberweisen können, klagte er, trotzdem habe ihm die Direktbank alle drei Tage in Rechnung gestellt. Es wäre besser gewesen, er hätte einfach gar nichts gemacht. Der Bankirrtum zu seinen Gunsten habe ihn unter dem Strich nur viel Geld gekostet.

Die Richter in Itzehoe haben nun allerdings entschieden, seinen finanziellen Verlust zu lindern. Er müsse keine Zinsen zahlen, denn das Geld sei nicht auf seinen Wunsch hin auf sein Konto gekommen, sondern durch einen Fehler der Bank, die deshalb selbstverständlich haften müsse. Die 12.000 Euro müsse das Geldhaus deshalb mitsamt Zinsen wieder zurücküberweisen.

Berufung angekündigt

Ausgestanden ist der Fall für Michael Hauk, der sich an den Millionen nicht wirklich erfreuen konnte, damit jedoch noch nicht – die Comdirect hat umgehend nach dem Richterspruch Berufung angekündigt und ihr Verhalten abermals gerechtfertigt. Der Kunde habe über Geld verfügt, das ihm nicht gehöre. Üblicherweise müsse man in einem solchen Fall Zinsen bezahlen. Dies ginge schließlich allen Menschen so, man habe sich absolut korrekt verhalten. Dieser Fall dürfte auf jeden Fall schon jetzt seinen Platz in den Geschichtsbüchern sicher haben.

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Ralf Schmidl
Ralf Schmidl

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