Zu hohe Gebühren: Kartellamt droht weiter mit Verfahren

Es gibt weiterhin Streit um die Gebühren beim Geldabheben am Bankautomaten. Das Kartellamt bemängelt noch immer die seiner Ansicht nach zu hohen Gebühren. Derzeit überlegt die Wettbewerbsbehörde, ob sie ein Verfahren einleiten soll. Besonders kritisch wird dabei die Situation in ländlichen Gebieten gesehen. Da dort in der Regel nur Sparkassen und Volksbanken noch Filialen betreiben, …

Es gibt weiterhin Streit um die Gebühren beim Geldabheben am Bankautomaten. Das Kartellamt bemängelt noch immer die seiner Ansicht nach zu hohen Gebühren. Derzeit überlegt die Wettbewerbsbehörde, ob sie ein Verfahren einleiten soll. Besonders kritisch wird dabei die Situation in ländlichen Gebieten gesehen. Da dort in der Regel nur Sparkassen und Volksbanken noch Filialen betreiben, hätten die Kunden keine Möglichkeit, auf günstigere Automaten der eigenen Bank auszuweichen. Die Preise wären zwar in letzter Zeit schon gesenkt worden, allerdings reiche dies bei weitem noch nicht aus. Aus diesem Grund sieht der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, nach Aussage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in einer Verfahrenseinleitung weiterhin eine Option.

Anzeige der anfallenden Gebühr seit Januar verpflichtend

Bereits letzten Sommer war den Banken ein Verfahren angedroht worden. Dieses wurde jedoch zurückgestellt, um den Banken das Finden einer eigenen Lösung zu ermöglichen. Nachdem sich die Banken trotz langer Beratungen nicht auf eine einheitliche Gebühr für das Abheben einigen konnten, ist zumindest das Anzeigen der jeweiligen Gebühren seit Januar dieses Jahres an allen Bankautomaten vorgeschrieben.

Die Gebühr wird dabei vor dem Abheben direkt auf dem Bildschirm angezeigt, so dass der Kunde den Vorgang noch jederzeit abbrechen kann. Zudem haben sich die Privatbanken auf eine einheitliche Höchstgebühr von 1,95 Euro geeinigt. Für die Volksbanken und Sparkassen gibt es jedoch weiterhin keine einheitlichen Gebühren. Diese setzen nach Auskunft ihrer Verbände weiterhin auf eine Preisregelung am Markt.

Immer noch vielfach überhöhte Gebühren, besonders auf dem Land

Das Kartellamt wollte mit der Rückstellung des Verfahrens zunächst die Effekte dieses Kompromisses abwarten. Weiterhin werden allerdings die besonders hohen Gebühren der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen angeprangert. Auch das Bundesverbraucherministerium sieht noch weitere Möglichkeiten zur Senkung der Gebühren. Das Einschalten des Bundeskartellamtes wurde vom Verbraucherministerium ausdrücklich begrüßt.

Ein Sprecher des Amtes sieht „dringenden Lösungsbedarf für die zum Teil völlig überzogenen Gebühren beim Fremdabheben auf dem Land“. Das Kartellamt führt derzeit noch eine Datenabfrage durch, auf deren Grundlage über die Einleitung eines Verfahrens entschieden werden soll. Nach Aussage von Andreas Mundt wird dabei die Obergrenze der Privatbanken von 1,95 Euro als wichtige Richtgröße gesehen.

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Ralf Schmidl
Ralf Schmidl

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Bildquelle: depositphotos.com / MakroBetz
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