Gesetzesänderung ab 2016: Banken benötigen jetzt die Steuer-IDs ihrer Kunden

Im Jahr 2008 wurden die steuerlichen Identifikationsnummern (Steuer-IDs) eingeführt, die jeder Steuerpflichtige ein Leben lang hat. Seit 2011 sind alle deutschen Bankkunden aufgefordert, die Nummern ihren Geldhäusern mitzuteilen - in Vorbereitung auf den 1. Januar 2016. Bislang ist allerdings noch kaum jemand dem nachgekommen und die Uhr tickt inzwischen bedenklich. Die Banken erwarten laut "Focus" …

Kunden sollten jetzt ihrer Bank die Steuer-ID mitteilenIm Jahr 2008 wurden die steuerlichen Identifikationsnummern (Steuer-IDs) eingeführt, die jeder Steuerpflichtige ein Leben lang hat. Seit 2011 sind alle deutschen Bankkunden aufgefordert, die Nummern ihren Geldhäusern mitzuteilen – in Vorbereitung auf den 1. Januar 2016. Bislang ist allerdings noch kaum jemand dem nachgekommen und die Uhr tickt inzwischen bedenklich. Die Banken erwarten laut „Focus“ die Steuer-IDs ihrer Kunden bis Mitte Dezember, sonst könnten alle gestellten Freistellungsaufträge des jeweiligen Kontoinhabers erlöschen. Finanzieller Schaden, der nicht einfach wieder gut gemacht werden kann, droht.

Steuern auf den ersten Cent Zinsen ab Januar

Die Gesetzeslage ändert sich zum 1. Januar des nächsten Jahres. Freistellungsaufträge für Dividenden und Zinsen gelten nicht mehr einfach so und müssen über die Steuererklärung nachgewiesen werden. Banken müssen die Freistellungsaufträge mitsamt der steuerlichen Identifikationsnummer an das Finanzamt melden. Fehlt die Steuer-ID, kann der Freistellungsauftrag nicht durchgeführt werden. Auf den ersten Cent Zinsen (und sonstige Kapitalerträge) fallen in einem solchen Fall Steuern an.

Zudem benötigt jede einzelne Bank die Steuer-ID. Viele Deutsche haben mehr als nur ein Bankkonto und ihre Freistellungsaufträge aus diesem Grund gestreut. Jedes zuständige Finanzinstitut muss jedoch über die Nummer verfügen.

Steuer-IDs können 2016 nachgereicht werden

Grundsätzlich haben die Bankkunden noch das gesamte Jahr 2016 Zeit, um ihre Steuer-ID nachzureichen. Allerdings wird bereits passierter finanzieller Schaden, der durch einen ungültig gewordenen Freistellungsauftrag und zu viel gezahlte Steuern entstanden ist, nicht kompensiert. Wer absolut sicher gehen möchte, dass er keinen Cent Abgaben zu viel bezahlt, muss noch vor Weihnachten 2015 aktiv werden – je früher, desto besser.

Die elfstellige Ziffer befindet sich auf dem letzten Steuerbescheid, den Lohnsteuerauszügen und der Einkommensteuererklärung. Sie kann aber auch telefonisch oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (ZSt) nachgefragt werden. Dort weist man allerdings bereits daraufhin, dass man derzeit „sehr viele Anfragen“ habe und die Bearbeitung in der Folge dauern werde.

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Ralf Schmidl
Ralf Schmidl

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