Falschüberweisungen beim Girokonto

Seit vielen Jahren nutzen die Verbraucher immer wieder gern das Girokonto, um ihr Geld zu verwalten und von da aus die verschiedensten Transaktionen durchführen zu können. Seit geraumer Zeit ist das Onlinebanking sehr verbreitet. Das liegt vor allem an der enormen Entwicklung des Internets und der einfachen Handhabung, welche den Kunden geboten wird. Dabei treten …

Seit vielen Jahren nutzen die Verbraucher immer wieder gern das Girokonto, um ihr Geld zu verwalten und von da aus die verschiedensten Transaktionen durchführen zu können. Seit geraumer Zeit ist das Onlinebanking sehr verbreitet. Das liegt vor allem an der enormen Entwicklung des Internets und der einfachen Handhabung, welche den Kunden geboten wird. Dabei treten immer wieder Fragen auf: was passiert beispielsweise, wenn eine elektronische Überweisung fehlerhaft vorgenommen wurde?

Falsche Überweisungen korrigieren – aber wie?

Seit August 1999 gilt das sogenannte Überweisungsgesetz für verschiedene Auslandszahlungen, welche aber noch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes stattfinden. Seit dem Jahr 2002 gilt dies aber auch für inländische Zahlungen. Um wieder an sein Geld zu gelangen, sollten die Kunden schnell handeln. Je mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger, es wieder zurück zu bekommen. Die Bank sollte bei einer Falschüberweisung direkt informiert werden. Hat das Institut die betroffene Überweisung noch nicht ausgeführt, dann ist die Chance sehr hoch, dass die Transaktion auf das falsche Konto noch rechtzeitig gestoppt werden kann.

Banken dürfen persönliche Daten nicht preisgeben

Wurde der Fehler erst bemerkt, wenn sie von der Bank bereits ausgeführt wurde, hilft nur eine Rücksprache mit der Empfängerbank. Es gilt aber zu beachten, dass Finanzinstitute keine persönlichen Daten der Kunden herausgeben dürfen. Es bleibt also für den Betroffenen nur die Möglichkeit, den Fall zu schildern, um Hilfe von der Bank zu bekommen. Sollte aber durch diesen Weg kein Erfolg erzielt werden, dann hilft nur noch das Einschalten eines Rechtsanwaltes. Dieser wird alle Verhältnismäßigkeiten überprüfen. Allerdings ist es nicht sinnvoll, den Anwalt wegen 10 Euro einzuschalten. Hier muss schon ein angemessener Betrag vorliegen.

Jede Überweisung sollte man also vor dem Abschicken genauestens prüfen. Damit können Unannehmlichkeiten und eventuell entstehende Kosten vermieden werden.

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Ralf Schmidl
Ralf Schmidl

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