Wie fülle ich einen Freistellungsauftrag aus?

Wenn Sie bei einem Kreditinstitut eine neue Kapital-Anlage eröffnen, zum Beispiel ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto, erhalten Sie von der Bank als Neukunde in der Regel automatisch einen Freistellungsauftrag-Vordruck zusammen mit den restlichen Eröffnungsunterlagen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie bei Ihrer Bank jederzeit einen Freistellungsauftrag erhalten, entweder per Post oder direkt online als …

Wenn Sie bei einem Kreditinstitut eine neue Kapital-Anlage eröffnen, zum Beispiel ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto, erhalten Sie von der Bank als Neukunde in der Regel automatisch einen Freistellungsauftrag-Vordruck zusammen mit den restlichen Eröffnungsunterlagen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie bei Ihrer Bank jederzeit einen Freistellungsauftrag erhalten, entweder per Post oder direkt online als Download zum ausdrucken und ausfüllen.

Im Freistellungsauftrag an die Bank ist das jeweilige Kreditinstitut in der Regel schon eingetragen, daher sollten Sie für jede Bank ein eigenes Formular anfordern.

Im Formular müssen Sie der Bank den entsprechenden Betrag mitteilen, bis zu welchem die Bank Kapitalerträge bei der Auszahlung nicht besteuern soll. Wenn Sie also mehrere Freistellungsaufträge an unterschiedliche Banken erteilt haben, müssen Sie den Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheiratete auf die einzelnen Institute sinnvoll aufteilen. Wo das meiste Kapital angelegt ist und daher die höchsten Zinserträge zu erwarten sind, wird in der Regel auch der Freistellungsauftrag höher erteilt.

Haben Sie noch keine anderen Freistellungsaufträge bei Ihrem Kreditinstitut in Auftrag gegeben, müssen Sie „Erstauftrag“ ankreuzen, andernfalls „Folgeauftrag“. Dies gilt grundsätzlich bei jeder Bank.

Im Freistellungsauftrag geben Sie zudem an, ab wann und wie lange der Freistellungsauftrag gelten soll. Sind alle wichtigen Angaben gemacht, müssen Sie den Freistellungsaufrag noch unterschreiben und dann an Ihre Bank übermitteln.

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