Welche Einlagensicherung haben Banken?

Um im Falle einer Insolvenz die Guthaben von Bank-Kunden zu schützen, gibt es unterschiedliche gesetzlich vorgeschriebene und auch freiwillige Maßnahmen. Gesetzliche Maßnahmen Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen gehören die Eigenkapitalvorschriften und die gesetzliche Einlagensicherung (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz). Über die Eigenkapitalvorschriften soll sichergestellt werden, dass eine Bank auch im Falle einer Insolvenz noch über genügend Vermögen …

Um im Falle einer Insolvenz die Guthaben von Bank-Kunden zu schützen, gibt es unterschiedliche gesetzlich vorgeschriebene und auch freiwillige Maßnahmen.

Gesetzliche Maßnahmen
Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen gehören die Eigenkapitalvorschriften und die gesetzliche Einlagensicherung (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz). Über die Eigenkapitalvorschriften soll sichergestellt werden, dass eine Bank auch im Falle einer Insolvenz noch über genügend Vermögen verfügt, um ihren Kunden Anlagebeträge wieder auszuzahlen. Das wird im Kreditwesengesetz über die Solvabilitätsverordnung geregelt. Zudem gibt es vom Staat eine gesetztliche Regelung über das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Damit werden 100% der Einlagen geschützt, maximal aber 50.000 Euro. Nur Banken, die ihren Hauptsitz im Ausland haben und in Deutschland lediglich Niederlassungen aber keine eigene deutsche Gesellschaft betreiben, sind dieser Gesetz nicht unterworfen.

Freiwillige Maßnahmen
Zu den freiwilligen Maßnahmen der Banken zum Einlagenschutz gehören die gegenseitige Haftung innerhalb von Bankengruppen und die freiwillige Einlagensicherung durch Einlagensicherungsfonds (sogenannte „Feuerwehrfonds“). Da Banken meist in einen Konzern oder eine Bankengruppe eingegliedert sind, greifen im Falle einer Insolvenz trotz Einhaltung der Eigenkapitalvorschriften die gegenseitigen Haftungsregeln der Banken in der Gruppe/im Konzern. Diese Regeln können sowohl formell (rechtlich verbindlich) oder informell (freiwillig) sein. Viele Banken bieten ihren Kunden zudem Sicherheit mit einer freiwilligen Einlagensicherung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. In Deutschland richten dazu die Bankenverbände so genannte Einlagensicherungsfonds ein. Diese berücksichtigen allerdings den Sockelbetrag der gesetzlichen Einlagensicherung. Wenn diese nicht greift, wird der Betrag von der freiwilligen Einlagensicherung der Bank nicht ersetzt.

Sign up for free class

It’s easy and free!

admin
admin

Related Posts

Bildquelle: depositphotos.com / MakroBetz
25. März 2024

Die 1822direkt, eine 100%ige Tochter der Frankfurter Sparkasse und ein etablierter Player im Bereich des Direktbankings, kündigt eine Zinserhöhung für ihr Festgeldkonto an.

28. April 2020

Mit großer Spannung war seit Wochen der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu den Bilanzen des Zahlungsdienstleisters Wirecard erwartet worden. Doch auch nach Vorlage des Berichts am Dienstag bleiben viele Fragen offen. Doch das ist noch nicht alles: Nach Angaben von KPMG fehlen wichtige Unterlagen. So konnte beispielsweise bei Zahlungen auf Treuhänderkonten in Höhe von einer …

26. Februar 2020

Der Immobilienfinanzierer Aareal Bank hat im vergangenen Jahr auch wegen der Trennung von faulen Krediten in Italien wie erwartet einen Gewinnrückgang verbucht. Das Betriebsergebnis sank um 22 Prozent auf 248 Millionen Euro, teilte das im MDax gelistete Geldhaus heute in Wiesbaden mit. Damit übertraf das Unternehmen allerdings trotzdem seine bereits verhaltene Prognose sowie die Erwartungen …

11. Februar 2020

Die Berliner Smartphone-Bank N26 will sich wegen des Brexits aus Großbritannien zurückziehen. Dies gab die Bank jetzt in einer Pressemitteilung bekannt. Aufgrund des Austritts aus der EU könne das Unternehmen dort nicht mehr länger mit ihrer europäischen Bankenlizenz agieren, schrieb N26.

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert