Wirecard-Untersuchung: Jahresabschlüsse von 2016 bis 2018 müssen nicht korrigiert werden

Die Anleger des Zahlungsdienstleisters Wirecard haben am Freitag mit Erleichterung auf erste Ergebnisse der lange ersehnten Jahresabschluss-Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG reagiert. Die Prüfer hätten den Konzern darüber informiert, dass die Untersuchung zu den Wirecard-Geschäften in Indien und Singapur sowie zum Geschäftsbereich Merchant Cash Advance (MCA)/Digital Lending „weitestgehend abgeschlossen“ sei, so der Dax-Konzern. Diese Teile …

Wirecard muss seine Jahresabschlüsse der Jahre 2016-2018 nicht korrigierenDie Anleger des Zahlungsdienstleisters Wirecard haben am Freitag mit Erleichterung auf erste Ergebnisse der lange ersehnten Jahresabschluss-Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG reagiert. Die Prüfer hätten den Konzern darüber informiert, dass die Untersuchung zu den Wirecard-Geschäften in Indien und Singapur sowie zum Geschäftsbereich Merchant Cash Advance (MCA)/Digital Lending „weitestgehend abgeschlossen“ sei, so der Dax-Konzern. Diese Teile der Sonderuntersuchung hätten aus heutiger Sicht keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Intersuchungszeitraum 2016 bis 2018 zu Korrekturbedarf führen würden.

„Financial Times“ hatte mehrfach über Unregelmäßigkeiten berichtet

Die „Financial Times“ hatte in der Vergangenheit mehrfach über angebliche Unregelmäßigkeiten bei den Wirecard-Bilanzpraktiken berichtet, was an der Börse wiederholt zu Kurskapriolen geführt hatte. Viele der Vorwürfe rankten sich dabei um die Geschäfte der Wirecard-Tochter in Singapur. Zu Ergebnissen der Untersuchungen hinsichtlich der Dubai-Tochter, gegen die in Medienberichten ebenfalls Vorwürfe der Bilanzmanipulation laut geworden waren, äußerte sich Wirecard hingegen nicht. Das Unternehmen hat alle Vorwürfe jedoch stets zurückgewiesen. Wegen der noch weiter laufenden Prüfungen verzögert sich indes die Vorlage der Jahreszahlen. Ursache seien unter anderem die Coronavirus-bedingten Reisebeschränkungen in Asien. Das auf die Abwicklung von elektronischem Zahlungsverkehr spezialisierte Unternehmen will seine Zahlen zum abgelaufenen Geschäftsjahr nun erst am 30. April statt wie ursprünglich geplant am 8. April vorlegen.

Der Fall Wirecard beschäftigt in Deutschland sowohl die Finanzaufsicht BaFin als auch die Münchner Staatsanwaltschaft. Die Untersuchungen richten sich in der Hauptsache aber nicht gegen Wirecard. Die Behörden gehen vielmehr dem Verdacht nach, dass das Unternehmen Opfer gezielter Attacken von Börsenspekulanten geworden sein könnte. Daneben wird von der Münchner Staatsanwaltschaft auch eine Geldwäscheanzeige gegen den Zahlungsdienstleister überprüft. Dabei gibt es nach Angaben der Ermittler aber bisher keinen konkreten Beschuldigten, das Verfahren laufe gegen Unbekannt. Wirecard hatte KPMG im Oktober vergangenen Jahres mit einer Sonderprüfung beauftragt, um die Vorwürfe frisierter Bilanzzahlen ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen. Die Ergebnisse, die eigentlich bis Ende März vorliegen sollten, werden nun aber wegen einer Verzögerung der Untersuchung des Drittpartnergeschäfts (TPA) erst für den 22. April erwartet. Wirecard will den kompletten KPMG-Bericht unmittelbar nach dessen Fertigstellung auf der Firmenwebseite veröffentlichen.

Wirecard-Aktie wird zum Tagesgewinner im DAX

Wie eingangs erwähnt, schossen die Wirecard-Aktien nach Bekanntwerden des Untersuchungs-Zwischenstands um bis zu 30 Prozent in die Höhe, gaben danach allerdings wieder nach. Zuletzt stand noch ein Gewinn von rund 16 Prozent auf 99,26 Euro zu Buche. Dies reichte im sich vom jüngsten Crash erholenden DAX noch immer für den ersten Platz. Auch Börsenexperten werteten die jüngsten Entwicklungen um Wirecard positiv. Simon Bentlage von der Privatbank Hauck & Aufhäuser sowie David Vignon vom Investmenthaus Bryan Garnier schrieben, dass sich mit Indien, Singapur und dem Geschäftsbereich Merchant Cash Advance nun offenbar drei von vier Vorwurfsfällen als haltlos erwiesen hätten. Wichtig bleibe aber weiterhin die noch fehlende Einschätzung des Drittpartnergeschäfts.

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Ralf Schmidl
Ralf Schmidl

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