Die Kosten für eine Autoreparatur können schnell große Löcher in die Haushaltskasse reißen. Hinzu kommt, dass solche Reparaturkosten nur selten kalkulierbar sind. Für die Abfederung dieses finanziellen Risikos bietet die DEVK zusammen mit ihrem Kooperationspartner German Assistance eine eigene DEVK Reparaturversicherung unter dem Namen „bestGarantie-AUTO“ an.
Die DEVK Reparaturversicherung haftet für Reparaturen und den Ersatz von Bauteilen bei allen vier- bis sechszylindrigen PKWs. Voraussetzung ist, dass das Auto nicht älter als zehn Jahre ist und seine Laufleistung unter 150.000 km liegt. Tuning-Fahrzeuge und anderweitig umgerüstete PKW sowie gewerblich genutzte Fahrzeuge können von der DEVK Autoversicherung nicht versichert werden.

Kostenschutz für Mechanik und Elektronik Ihres PKW

Versichert sind durch die DEVK Reparaturversicherung „bestGarantie-AUTO“ alle mechanischen und elektronischen Bauteile, die zur Serienausstattung des Wagens gehören. Eine Ausnahme bilden lediglich Verschleißteile und Teile, die regelmäßig ausgewechselt werden müssen, beispielsweise Reifen oder Bremsbeläge. Innerhalb dieser Grenzen bietet eine DEVK Reparaturversicherung einen Rundumschutz für Ihr Auto.

Geringer Selbstbehalt und hohe Schadenshaftung

Bei der DEVK Reparaturversicherung kommt auf Sie lediglich ein Selbstbehalt ab 150 Euro pro Schadensfall zu. Pro Vertragsjahr werden Reparaturkosten in Höhe von maximal 7.000 Euro übernommen. Der Versicherungsumfang schließt sowohl Lohn- als auch Materialkosten ein.

Kurze Wartezeiten und langer Versicherungsschutz

Nach Antragstellung und Beantwortung der Fragen zu Fahrzeugtyp und -Zustand entscheidet die DEVK Reparaturversicherung innerhalb von 30 Tagen über das Zustandekommen des Vertrages. In diesem Zeitraum können 1.000 km ohne Anrechnung auf die Versicherungsbedingungen gefahren werden.
Ab Erstzulassung des Fahrzeugs gewährt die DEVK Reparaturversicherung für bis zu zehn Jahre zuverlässigen Versicherungsschutz bei Reparaturen. Der Versicherungsvertrag erlischt allerdings auch, sobald die Laufleistung des PKW die 150.000 km-Grenze überschreitet.

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