Kapitalpolster für die Kleinen

Meist sind es die Eltern oder die Großeltern, welche gern ein Tagesgeldkonto für den Nachwuchs einrichten. So ist die Zukunft der Kinder wieder ein Stück mehr abgesichert. Doch nicht alle Angebote sind dafür geeignet. Aus diesem Grund sollte immer ein Vergleich vorgenommen werden, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Des weiteren sollte man sich im Vorfeld …

Meist sind es die Eltern oder die Großeltern, welche gern ein Tagesgeldkonto für den Nachwuchs einrichten. So ist die Zukunft der Kinder wieder ein Stück mehr abgesichert. Doch nicht alle Angebote sind dafür geeignet. Aus diesem Grund sollte immer ein Vergleich vorgenommen werden, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Des weiteren sollte man sich im Vorfeld über die einzelnen Banken und Kreditinstitute informieren, denn mitunter können diese kurz vor der Insolvenz stehen, ohne dass davon etwas bekannt ist. Noch dazu ist die Absicherung des Geldes eine sehr wichtige Voraussetzung. Viele Banken sind im Falle einer Insolvenz abgesichert und das Geld kann den Kunden wieder zurückgezahlt werden.

Bis wann verfügen die Eltern über das Konto?

Minderjährige dürfen selbst kein Konto eröffnen. Stellvertretend dafür müssen die Eltern oder die Großeltern das Konto einrichten und diese haben dann auch bis zum 18. Lebensjahr die Kontrolle über das Konto und können Geld einzahlen und es gut verzinsen lassen. Wenn aber Verwandte oder Paten solch ein Konto einrichten wollen, dann schließen sie einen Vertrag zugunsten Dritter ab. Mit der Volljährigkeit des Kindes kann es von diesem Konto selbstständig Transaktionen vornehmen. Nicht alle Banken bieten aber Kinderkonten an. Aus diesem Grund sollte man im Vorfeld im Internet recherchieren. So hat beispielsweise die Bank of Scotland derzeit ein solches Konto mit einer attraktiven Verzinsung im Portfolio.

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Ralf Schmidl
Ralf Schmidl

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