Stichtag: Tafelpapiere müssen bis zum 31. Dezember 2016 dem Depot gutgeschrieben werden

Inhaber von sogenannten "Tafelpapieren" müssen diese bis zum 31. Dezember zu ihrer Bank bringen und ihrem Depot gutschreiben lassen. Anschließend werden sie "kraftlos". Dies schreibt ein neues Gesetz vor, mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzt. Tafelpapiere sind Anteilsscheine deutscher Investmentfonds. Aktien in Papierform werden hingegen von dem Gesetz nicht erfasst.  Steuervermeidung soll durch neues Gesetz …

Tafelpapiere müssen bis 31.12.2016 zur Bank gebracht werden.Inhaber von sogenannten „Tafelpapieren“ müssen diese bis zum 31. Dezember zu ihrer Bank bringen und ihrem Depot gutschreiben lassen. Anschließend werden sie „kraftlos“. Dies schreibt ein neues Gesetz vor, mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzt. Tafelpapiere sind Anteilsscheine deutscher Investmentfonds. Aktien in Papierform werden hingegen von dem Gesetz nicht erfasst. 

Steuervermeidung soll durch neues Gesetz bekämpft werden

Eigentlich ist die Zeit, in denen Wertpapiere tatsächlich „Papiere“ waren, längst vorbei. Die meisten Banken und Investmentgesellschaften geben seit Jahrzehnten keine Papiere mehr aus. Die DekaBank hat sie beispielsweise schon Mitte der 1990er Jahre verbannt. Viele Deutsche besitzen die Tafelpapiere dennoch. Nach dem Grund gefragt, wird oft die kunstvolle Verzierung der Papiere genannt – oder das gute Gefühl, den Anteilsschein tatsächlich selbst zu besitzen und in der Hand halten zu können.

Der Gesetzgeber vermutet aber einen anderen Grund: Die Tafelpapiere ermöglichen Steuervermeidung. Kupons für Zinsen- und Dividendenzahlungen werden aus den Papieren ausgeschnitten und können anonym bei der Bank eingelöst werden. Ein Konto ist nicht notwendig. Meldet der Besitzer des Papieres das Einkommen nicht, erfährt der Staat nichts davon.

Kraftlos heißt in Deutschland nicht wertlos

Wer seine Papiere nicht bis zum 31. Dezember zur Bank bringt, muss allerdings nicht damit rechnen, dass diese wertlos werden. Sie können auch anschließend noch zur Verwahrstelle des jeweiligen Fonds gebracht und auf das Depot gebucht werden. „Kraftlos“ heißt in diesem Fall also nicht „wertlos“. Allerdings können Stimmrechte nach dem Stichtag nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Luxemburg, eigentlich deutlich entgegenkommender als Deutschland in solchen Fragen, hat übrigens ein sehr viel rigideres Gesetz als die Bundesrepublik verabschiedet. Stichtag war bereits der 18. Februar 2016. Wer seine Papiere bis dahin nicht auf sein Depot buchen ließ, musste miterleben, wie diese komplett wertlos wurden.

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Ralf Schmidl
Ralf Schmidl

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Bildquelle: depositphotos.com / MakroBetz
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